Liebe Eltern, liebe Schüler*Innen,
leider haben sich die Fallzahlen in Baden Württemberg und auch bei uns im Neckar-Odenwald-Kreis so stark nach oben entwickelt, dass die abweichenden Bestimmungen zur Pandemiestufe 3 in §6a (Corona-Verordnung Schule) in Kraft treten.
Das heißt, es besteht nun auch Maskenpflicht im Unterricht und außerunterrichtliche Veranstaltungen sind untersagt.
Mit freundlichen Grüßen
Bernhard Ziegler (Schulleitung)